Einführung: Rechtliche Neuerungen bei Abmahnungen

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer richtungsweisenden Entscheidung festgelegt, dass Arbeitnehmer die Löschung auch berechtigter Abmahnungen aus ihrer Personalakte verlangen dürfen. Diese Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf die rechtliche Bedeutung von Abmahnungen haben. Doch unter welchen Umständen kannst du die Entfernung einer Abmahnung fordern?

Wann spielt eine Abmahnung keine Rolle mehr?

Gemäß der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil 2 AZR 782/11) kannst du die Entfernung aus der Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung in rechtlicher Hinsicht für das Arbeitsverhältnis bedeutungslos geworden ist. Das bedeutet, dass die Abmahnung in keiner Weise mehr Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis haben sollte. Dies kann der Fall sein, wenn der Verstoß keine Relevanz mehr für Versetzungen, Beförderungen oder Kündigungsentscheidungen hat.

Ein bloßer Zeitablauf reicht nicht

Ein häufiger Irrtum ist, dass eine Abmahnung automatisch nach einem bestimmten Zeitraum aus der Personalakte verschwindet. Tatsächlich reicht der bloße Zeitablauf nicht aus, um die Entfernung einer Abmahnung zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber darf kein berechtigtes Interesse mehr an der Dokumentation der Pflichtverletzung haben. Das bedeutet, dass die Abmahnung für zukünftige Personalentscheidungen keine Rolle mehr spielen darf.

Angreifbarkeit von inhaltlich unbestimmten, falschen oder unverhältnismäßigen Abmahnungen

Ungeachtet der vorgenannten Kriterien bleiben Abmahnungen, die inhaltlich unbestimmt, sachlich falsch oder unverhältnismäßig sind, jederzeit angreifbar. Wenn du der Meinung bist, dass die Abmahnung nicht den Tatsachen entspricht oder unverhältnismäßig war, kannst du die Entfernung ebenfalls verlangen. Diese Art von Abmahnungen kannst du auch ohne Rücksicht auf den Zeitverlauf aus deiner Personalakte entfernen lassen. Weiterführende Informationen über Verjährungsfristen und Entfernungsklagen findest du in diesem Praxisüberblick.

Der nächste Schritt: So forderst du die Entfernung einer Abmahnung

Um die Entfernung einer Abmahnung zu erreichen, empfiehlt es sich, schriftlich an deinen Arbeitgeber heranzutreten und deine Forderung entsprechend zu begründen. Dabei sollten die oben genannten Kriterien sorgfältig geprüft und dargelegt werden. Solltest du hierbei Unterstützung benötigen, kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.

Fazit

Dank der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hast du unter bestimmten Umständen das Recht, die Entfernung von Abmahnungen aus deiner Personalakte zu fordern. Nutze diese Möglichkeit, um potenziell belastende Dokumente entfernen zu lassen, die keine rechtliche Bedeutung mehr für dein Arbeitsverhältnis haben. Es empfiehlt sich, immer genau zu prüfen, ob die Abmahnung keine Rolle mehr in deinem Arbeitsverhältnis spielt und ob sie in jeder Hinsicht korrekt ist.

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